Testaments-vollstreckung

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, ist sich über seinen letzten Willen bewusst. Dieser Wille soll nach dem Tod verlässlich umgesetzt werden. Daher hat jeder Erblasser das Recht, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Die Benennung muss im Testament durch den Erblasser erfolgen.

Der eingesetzte Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und teilt ihn wie vom Erblasser festgesetzt auf. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass wir als unabhängige Testamentsvollstrecker mit der notwendigen Distanz fungieren. So lassen sich Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Eingesetzte Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, den Willen des Verstorbenen verlässlich umzusetzen, wozu es auch gehört, alle im Testament aufgesetzten Auflagen durchzusetzen (zum Beispiel Vorgaben zur Grabstätte oder die Unterbringung von Haustieren) und Vermächtnisse abzuwickeln.

Es gibt verschiedene Arten von Testamentsvollstreckung, welche sich durch den Umgang der Befugnisse und ihrer Dauer unterscheiden:

Abwicklungstestamentsvollstreckung

Diese Art ist der gesetzliche Regelfall. Der Testamentsvollstrecker wickelt den Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers ab. Hierzu gehört die Verteilung von verfügten Vermächtnissen, die Erfüllung der im Testament festgesetzten Auflagen und die Verteilung des Nachlasses an die Erben. Alle notwendigen Schritte werden vom Testamentsvollstrecker durchgeführt. Anschließend ist mit Erfüllung die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker beendet.

Verwaltungstestamentsvollstreckung

Bei dieser Art ist es nicht Aufgabe des Testamentsvollstreckers, den Nachlass zu verteilen und abzuwickeln, sondern ihn selbst für eine bestimmte Zeit zu verwalten, zu sichern und zu erhalten. Dies kann zum Beispiel bei minderjährigen Erben der Fall sein, bis deren Volljährigkeit eintritt. Demnach kann sich diese Art der Testamentsvollstreckung auch über eine längere Zeit hinziehen.

Als unabhängige Testamentsvollstrecker wickeln wir Ihren letzten Willen mit der notwendigen fachlichen Kompetenz und sachlichen Distanz ab, um den Familienfrieden zu erhalten und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich umgesetzt werden.