Erben-

ermittlung

Die Erbenermittlung bezeichnet die Suche nach Verwandten des Erblassers, welche aufgrund der gesetzlichen Erbfolge als Erben infrage kommen.

Grundsätzlich ermittelt das zuständige Nachlassgericht über die örtlichen Standesämter die Erben der 1. Ordnung (§ 1924 BGB), dazu gehören zum Beispiel die Kinder des Erblassers oder der Ehegatte. Sind solche Erben nicht zu ermitteln oder haben das Erbe ausgeschlagen, so ist es in der Regel Aufgabe des Nachlasspflegers, weitere mögliche Erben anderer Ordnungen zu ermitteln. Hierzu können beispielsweise Geschwister oder Nichten und Neffen gehören.

Wir gewinnen unsere Informationen dabei aus Datenbanken, Archiven, im Nachlass befindlichen Unterlagen (Stammbücher, Familienalben, Tage- oder Adressbücher) und Kontakten zu Behörden oder örtlichen Kreisheimatpflegern.

Die Ermittlung von Erben ist eine zeitaufwendige Tätigkeit, die viel Geschick und Engagement erfordert. Bis zur Ermittlung aller Erben können Ansprüche aus dem Nachlass nicht geltend gemacht werden. Daher ist es für uns selbstverständlich, so schnell wie möglich mit der Ermittlung zu beginnen und diese mit dem notwendigen Nachdruck aktiv zu verfolgen.