Nachlass-

pflegschaft

Wenn eine Person verstirbt, ist es notwendig, dass der bestehende Nachlass gesichert wird. Bis zur Annahme der Erbschaft oder bis alle Erben ermittelt sind, ordnet das zuständige Nachlassgericht eine sogenannte Nachlasspflegschaft an.

Hierzu wird von Amts wegen ein Nachlasspfleger bestellt, dessen Aufgabe es nun ist, den bestehenden Nachlass zu verwalten und alle notwendigen Schritte für dessen Sicherung einzuleiten.

Hierzu gehören verschiedenste Aufgaben, wie zum Beispiel die Ermittlung des bestehenden Nachlassvermögens, die Kündigung bestehender, noch laufender Verträge des Verstorbenen, die Sicherung von Nachlassimmobilien, die Realisierung nicht verbrauchter Guthaben und die Ermittlung der bestehenden Nachlassverbindlichkeiten.

Aus allen erhobenen Daten hat der Nachlasspfleger sodann ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, welches das Nachlassvermögen den Nachlassverbindlichkeiten gegenüberstellt.

Das zuständige Nachlassgericht prüft vor der gerichtlichen Anordnung einer Nachlasspflegschaft das Bestehen eines Testaments. Liegt eines vor, so können die Erben die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung ausschlagen.

Liegt kein Testament vor oder es besteht seitens eines oder mehrerer Erben eine Ausschlagung, prüft das zuständige Nachlassgericht die gesetzliche Erbfolge und versucht, Erben der 1. Ordnung (§ 1931 BGB) zu ermitteln. Ist die Ermittlung erfolglos oder schlagen Erben dieser Ordnung aus, so ist es Aufgabe des Nachlasspflegers, Erben höherer Ordnungen zu ermitteln.

Während der Zeit der angeordneten Nachlasspflegschaft steht der Nachlasspfleger unter Aufsicht des Nachlassgerichts. Er vertritt die Erben gerichtlich und rechtlich in allen den Nachlass betreffenden Angelegenheiten und hat die Berechtigungen, über Nachlassgegenstände zu verfügen und Verbindlichkeiten zu begründen.

Die Nachlasspflegschaft endet mit der Aufhebung durch das Nachlassgericht, wenn die Erben ermittelt sind und die Erbschaft angenommen haben. Der Nachlass wird dann vom Nachlasspfleger an die Erben herausgegeben.

Uns ist bewusst, dass wir in der Zeit der Nachlasspflegschaft mit Ihrem Geld arbeiten und Sie in allen den Nachlass betreffenden Angelegenheiten vertreten. Für uns ist es daher selbstverständlich, kompetent, transparent und zuverlässig zu arbeiten.